Vor dem Regal stehen zwei Flaschen: links «Fendant, Vin du Valais, Appellation d’origine contrôlée, 2000», rechts «Schweizer Tafelwein», ohne Jahr und ohne Traube. Dieses Schweigen ist Vorschrift, kein Versehen. Eine Schweizer Weinetikette ist ein kleines Formular nach drei Verordnungen des Bundes und den Reglementen der Kantone. Wer sie kennt, liest in einer Minute, was in der Flasche ist und was die Etikette nicht verspricht.
Das Rückgrat ist die Klasse. Der Bund kennt drei, AOC, Landwein und Tafelwein; die Regeln einer AOC schreibt der Kanton, in dem sie liegt. Darum heisst es AOC Valais oder AOC Zürich, im Tessin DOC (Weinverordnung, SR 916.140, Art. 21).
Zum Angeben am Apéro
Auf einem «Schweizer Tafelwein» fehlen Rebsorte und Jahrgang nicht aus Bescheidenheit: Das Bundesrecht verbietet beide Angaben auf dieser Klasse (Weinverordnung, Art. 27e).
Was auf jeder Flasche stehen muss, zählt im Wesentlichen die Verordnung des EDI über Getränke auf (SR 817.022.12, Art. 75): Klasse und Ursprung, Name und Adresse der verantwortlichen Person, Produktionsland, Alkohol in % vol, Füllmenge, Warenlos und der Sulfit-Hinweis, alles bis auf Los und Sulfite im selben Sichtfeld. Rebsorte und Jahrgang sind freiwillig. Zutaten und Kalorien schuldet eine Etikette niemandem.
Was auf der Etikette steht
Acht Angaben, von der Weinklasse bis zum Sulfit-Hinweis: was Pflicht ist und was nur AOC- und Landweine tragen dürfen.
- Sachbezeichnung und Weinklasse Pflicht
AOC (kontrollierte Ursprungsbezeichnung), Landwein oder Tafelwein. Die Regeln einer AOC legt der Kanton fest, darum heisst sie AOC Valais oder AOC Zürich; im Tessin DOC.
- Jahrgang freiwillig
Mindestens 85 % des Weins stammen aus dem genannten Jahr. Freiwillig, bei Tafelwein verboten.
- Rebsorte freiwillig
Die genannten Sorten machen zusammen mindestens 85 % aus, mehrere stehen in absteigender Reihenfolge. Freiwillig, bei Tafelwein verboten.
- Name und Adresse Pflicht
Produzent, Abfüller, Händler oder Importeur: wer für den Wein verantwortlich ist.
- Produktionsland Pflicht
Schweizer Wein enthält keinen ausländischen Wein; ein AOC-Wein darf mit bis zu 10 % Schweizer Wein gleicher Farbe verschnitten sein.
- Alkoholgehalt Pflicht
In Volumenprozent.
- Füllmenge und Warenlos Pflicht
Die Menge in der Flasche und die Losnummer, mit der sich eine Abfüllung zurückverfolgen lässt.
- «enthält Sulfite» Pflicht
Pflicht ab 10 mg/l Schwefeldioxid, also auf fast jeder Flasche.
Die Etikette, Zeile für Zeile
- Klasse und Ursprung Suchen Sie AOC oder DOC, Landwein oder Tafelwein. Bei einer AOC steht der Ursprung dabei, ein Kanton oder ein Gebiet darin wie Dézaley, beim Landwein eine Herkunft, die grösser ist als ein Kanton.
- Cru und Zusatzbegriffe Grand Cru, Premier Grand Cru, Premier Cru und VITI sind kantonale Stufen innerhalb der AOC; Réserve, Spätlese oder Flétri schützt der Bund schweizweit (Weinverordnung, Anhang 1).
- Traube und Jahrgang Genannte Sorten machen zusammen mindestens 85 % aus und stehen nach Anteil: In «Gamaret-Garanoir» überwiegt Gamaret. Vom genannten Jahr stammen mindestens 85 %. Beides ist freiwillig, auf Tafelwein verboten.
- Wer dahintersteht Pflicht ist ein Name mit Adresse: Produzent, Abfüller, Händler oder Importeur. «Mis en bouteille au domaine» oder «Gutsabfüllung» verspricht mehr: den eigenen Wein, auf dem Gut abgefüllt; ein Händler darf das nicht schreiben.
- Alkohol und Menge Der Alkoholgehalt steht in % vol und darf höchstens 0,5 % vol vom wahren Wert abweichen, bei Schaumwein 0,8 (LIV, SR 817.022.16, Art. 18). Die Füllmenge steht in Zentilitern; 75, 70 und 50 cl sind üblich.
- Los und Sulfite Das Warenlos, meist ein «L» mit Ziffern, macht eine Abfüllung rückverfolgbar (LIV, Art. 20). «Enthält Sulfite» ist Pflicht ab 10 mg Schwefeldioxid pro Liter, also fast immer (LIV, Anhang 6).
- Süsse «trocken» bis 4 g/l Restzucker, «halbtrocken» über 4 bis 12, «lieblich» über 12 bis 45, «süss» darüber; bei Stillwein freiwillig, bei Schaumwein Pflicht auf eigener Skala. Im Wallis heisst Süsswein aus eingetrockneten Trauben «Flétri», und die Amigne de Vétroz zählt ihre Süsse in Bienen, eine bis drei.
Was die Kantone obendrauf setzen
Im Wallis ist Grand Cru Sache der Gemeinde: ein eigenes Reglement für wenige einheimische Sorten. Die Waadt verlangt für ihren Grand Cru mindestens 90 % Trauben aus der genannten Gemeinde, und seit 2009 krönt der Premier Grand Cru die Pyramide. Genf nennt seine strengste Stufe Premier Cru, das Tessin vergibt das Siegel VITI an Merlot, der eine Degustation besteht. Dazu kommen Weine mit eigenem Namen: Dôle ist Walliser AOC-Rot aus Pinot Noir und Gamay, Pinot Noir voran, seit dem Jahrgang 2021 zu mindestens 51 statt 85 %, der Rest aus anderen roten Walliser Sorten. Goron ist der Walliser Landwein darunter, Salvagnin das Waadtländer Gegenstück zur Dôle.
Worauf Verlass ist
Trauen Sie dem Pflichtteil. Klasse, Ursprung, Adresse und Los werden kontrolliert, und ein Schweizer Wein enthält keinen ausländischen: Eine AOC darf nur mit bis zu 10 % Schweizer Wein derselben Farbe verschnitten werden, ein Landwein mit 15 (Weinverordnung, Art. 27d). Der Rest ist Schmuck: Kein Gesetz begrenzt die Medaillenkleber auf einer Flasche, und eine Goldmedaille sagt nur, dass eine Jury den Wein an einem Tag mochte. Lesen Sie zuerst das Kleingedruckte und erst dann den Namen in grossen Lettern.
